Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke
Thomas Löffler | Keine Kommentare19.03.2024
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
Thomas Löffler | Keine Kommentare05.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.