Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht
vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung,
Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können
auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
BLITZEINSCHLAG
Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach
eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete
sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu
alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch
Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die
Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf
150.000 € geschätzt.
ROHRBRUCH
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener
Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf
mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei
wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen
Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt.
Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.
EINBRUCHDIEBSTAHL
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen
Geräte. Im Anschluss verwüsteten
sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen
wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt
und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das
Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast
der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde.
Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein
Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 €
geschätzt.
STURMSCHADEN
Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150
km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein
ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte
Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte
die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf
2.100 € geschätzt. Auch “Sabine” hat im Jahr 2020 zahlreiche erhebliche Schäden verursacht.
Auch ohne die Begrenzung auf definierte Schadenereignisse bieten wir Ihnen auch eine Allgefahrendeckung an. Auch hierzu einige Beispiele:
Frau Müllers Katze hat besonderen Gefallen an den hochwertigen
Seidengardinen gefunden. Durch ihre Krallen hinterlässt sie beim
Spielen tiefe Schnitte in dem Stoff. Frau Müller freut sich über eine
von uns erbrachte Entschädigung von 786 €, mit der sie die zerfetzten
Gardinen ersetzen kann.
In einem unbeobachteten Moment spielt der Hund von André wild
auf der neuen Ledercouch und zerkratzt dabei stark das Material.
Zum Glück erhält André einen Zuschuss von uns für die
Aufbereitungskosten in Höhe von 372 €.
Die kleine Emily hat gerade ihre kreative Ader entdeckt und schneidet
das teure Designerkleid ihrer Mutter in viele, kleine Dreiecke. Mit der
von uns erbrachten Versicherungsleistung von 1.780 €, kann die
Mutter aufatmen und nach Herzenslust auf Shoppingtour gehen.
Herr Weinert stellt eine Leiter im Wohnzimmer auf, um die Deckenlampe
zu reparieren. Durch eine unachtsame Bewegung kippt die
Leiter um und stürzt in den Fernseher. Herr Weinert erhält von uns
ein gleichwertiges Gerät als Naturalersatz.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel
Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• Allgefahren-Deckung (unbenannte Gefahren)
Gerne unterbreiten wir Ihnen unseren Vorschlag, sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!