Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist – Ein Unfall verändert Ihre finanzielle Situation ohne Vorankündigung erheblich!
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon
70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet
sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über
die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen
und reicht häufig nicht aus.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
AUTOUNFALL
Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits
die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den
Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen
ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie
dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe,
die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts
werden 40.000,– Euro veranschlagt. Für die Anschaffung
eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten
Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,– Euro eingeplant
werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen
hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise
kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl
weiterhin ausüben.
STURZ VON EINER LEITER
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er
das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide
Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark.
Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung
übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha.
Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch
der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als
„Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle
Einschnitte.
FAHRRADUNFALL
Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt.
Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße
hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes
Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe
geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe
Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung
war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da
eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war,
erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung.
Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische
Operation.
VERSCHÜTTET
Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende
auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin.
Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes
Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht
rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen
verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin
fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung
waren zumindest die Kosten für die Beerdigung
abgedeckt.
Eine Unfall-Versicherung kann keinen Unfall verhindern, sie kann Sie jedoch vor den finanziellen Folgen eines Unfalles schützen durch
- TODESFALLLEISTUNG
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines
Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie
bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise
die Kosten für die Beerdigung abdecken. - INVALIDITÄTSLEISTUNG
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der
Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese
legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines
Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle
Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese
abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker). - VERSCHIEDENE TAGEGELDER
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines
unfallbedingt medizinisch nötigen
Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld
nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte
(i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen,
die hier Berücksichtigung finden). - Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt
der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt
weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich
niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen. Bei einem Selbständigen fällt bei einer Krankschreibung das Einkommen ganz aus! - Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente
gezahlt. - Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft.
Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig
werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate
nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte
Übergangsleistung zur Auszahlung.